Änderung der Maskenpflicht ab dem 15.03.2021

Liebe Eltern,

die Berliner Senatsverwaltung hat am 11.03.2021 eine Anpassung der Maskenpflicht an den Berliner Schulen beschlossen.

Ab dem 15.03.2021 sind das gesamte schulische Personal, Schülerinnen und Schüler verpflichtet, im Schulgebäude und im Unterricht medizinische Gesichtsmasken (FFP2-Masken oder OP-Masken) zu tragen.

Das Tragen einer Alltagsmaske reicht dann nicht mehr aus. Auf dem Schulhof im Freien kann die Maske abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet werden kann. 

Diese Regelung gilt auch für schulfremde Personen, die sich vor dem Betreten des Schulgeländes bitte telefonisch im Sekretariat (030/9294089) anmelden.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind auch Ersatzmasken mit in die Schule bringt.

Zur offiziellen Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung.